Schlecker-Klagewelle erreicht Arbeitsgericht

Freitag, 27. April 2012

Vest Recklinghausen/Herne. Am 31. März mit sofortiger Freistellung gekündigt, sind sie auf dem Papier noch bis zum 30. Juni Mitarbeiterinnen der in Insolvenz geratenen Drogieriemarktkette Schlecker. Ihre Namen tauchen immer häufiger auf den Sitzungsaushängen für die Gütetermine am auch für den Kreis Recklinghausen zuständigen Arbeitsgericht Herne auf.

In der ersten Maiwoche sind es allein schon 21 Klagen von Frauen, die mit Hilfe von Anwälten oder DGB-Rechtsschutz versuchen, für ihre mehr oder weniger lange Arbeitszeit bei Schlecker eine Anerkennung in Form einer Abfindung zu erreichen. Doch auf der Gegenseite sitzt nicht mehr der Arbeitgeber sondern stets die Prozessvertretung des Insolvenzverwalters Geiwitz, für den westdeutschen Bereich eine Anwaltskanzlei aus Düsseldorf.

Die Gütetermine bleiben, wie sich am Freitag wieder einmal vor Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski herausstellte, in der Regel ergebnislos. Im konkreten Fall ging es um eine seit 1999 beschäftigte Frau aus Recklinghausen, die als Springerin in verschiedenen Filialen als Vollzeitkraft eingesetzt worden war und nach ihrer Kündigung mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Nagel Klage erhoben hatte. Nach nur wenigen Minuten gab die Richterin dem Düsseldorfer Anwalt mit auf den Weg, innerhalb von vier Wochen die Kündigung zu begründen.

Dazu gehört auch die Information über mögliche Sozialplanverhandlungen samt Interessenausgleich. Beides soll es auch schon geben, vom Gesamtbetriebsrat abgeschlosen mit der Insolvenzverwaltung, bisher aber in der Öffentlichkeit noch nicht in Details bekannt. Ebenfalls unbekannt, ob es sich dabei nur um ein Muster für Verhandlungen zwischen den regionalen und eigentlich zuständigen Schlecker-Betriebsräten und dem Insolvenzverwalter handelt.

Der jetzt verhandelte Fall wird vielleicht auch noch das Sozialgericht Gelsenkirchen beschäftigen. Die Klägerin, bis einschließlich Montag (30. April) laut ärztlicher Bescheinigung für die AOK arbeitsunfähig, bekommt gleichwohl kein Krankengeld, wie ihr Anwalt mitteilte. Ein AOK-Mitarbeiter habe diese ärztliche Bescheinigung eingezogen und mit Hinweis auf die Insolvenz des Arbeitgebers die Zahlung von Krankengeld abgelehnt. (AZ 1 Ca 892/12)

Text: Helge Kondring

Tag für Tag