Samstag, 30. Juni 2012
Marl/Recklinghausen/Herne. Sie arbeiten beide nicht nur bei der Stadtverwaltung Marl sondern auch noch im selben Gebäude an der Liegnitzer Straße, wenn auch in verschiedenen Fachbereichen. Und da sie beide aus Recklinghausen kommen, treffen sie sich nicht nur im Verwaltungsgebäude sondern auch schon mal im Straßenverkehr. So viel zufällige Nähe führte schließlich auch zu einer privaten Anbandelei, deren Folgen allerdings jetzt das Arbeitsgericht Herne beschäftigten.
Der Mann aus dem Fachbereich 65 (Liegenschaften) hatte dort mit Rechtsanwalt Reinhardt Klage gegen die von Rechtsanwalt Dr. Drees und Personalreferent Roggenbuck vertretene Stadt erhoben, weil er Mitte Februar gegen ein zuvor ausgesprochenes Kontaktverbot verstoßen haben soll und sich dafür eine Abmahnung eingehandelt hatte. Ausgesprochen hatte das Kontaktverbot die Vorgesetzte der vom Kläger angeblich in ihrem Büro (allgemeine Bauverwaltung) belästigten Frau.
Hätte die Stadt es bei der Abmahnung dieses konkreten Vorfalls belassen, hätte diese Abmahnung möglicherweise bis Ende des Jahres die Personalakte des Klägers geziert. Doch die Stadt fügte noch eine "umfangreiche Sachverhaltsschilderung" anderer Vorfälle hinzu, ohne im Einzelfall konkrete Daten aufzulisten. Und so fragte Klägeranwalt Reinhardt beispielsweise zum Thema angeblich "sexueller Belästigung" durch per Boten zugestellte Blumenangebinde, ob das nicht eher eine "Nettigkeit" war.
Richterin Rohkämper-Malinowski brachte es schließlich ziemlich schnell auf den Punkt: "Diese Abmahnung ist einfach zu unbestimmt." Damit wäre die Abmahnung zwar unwirksam, doch der Stadt stand es natürlich frei, eine neue auf den Einzelfall beschränkte Abmahnung auszusprechen. "Und das wollen wir gerade vermeiden," wie Anwalt Dr. Drees auf dem Verbleiben der Abmahnung zumindest bis Ende September in der Personalakte beharrte.
Und so wurde es denn auch vereinbart. Allerdings mit dem Zusatz, dass die Klageschrift des wahrscheinlich von der Frau enttäuschten Arbeitskollegen als "Gegendarstellung" ebenfalls zur Akte genommen wird. Außerdem will die Verwaltung prüfen, ob die Frau, die nach Darstellung des Klägeranwalts "in einer Parallelwelt lebt," nicht in einem anderen Verwaltungsgebäude arbeiten kann, damit man sich in Zukunft aus dem Weg gehen kann. (AZ 1 Ca 1361/12)
Text: Helge Kondring